Stand: 01.09.2025
1. Teil: Allgemeine Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle von Doris Geißler erbrachten Leistungen in den Bereichen Mentoring, Training, Coaching, Workshops, Seminare, Veranstaltungen – sowohl in geschlossenen Räumen als auch Outdoor (z. B. in der Natur, in der Stadt usw.). Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen Anbieterin und Teilnehmende (m/w/d), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
1.2 Voraussetzungen der Teilnahme / Gesundheit / Eigenverantwortung
1. Teilnehmende bestätigen, sich in guter gesundheitlicher Verfassung zu befinden. Bei bekannten gesundheitlichen Beschwerden wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.
2. Die Teilnahme ersetzt keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung. Es werden keine Heilversprechen gegeben.
3. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko, insbesondere bei Outdoor-Veranstaltungen.
4. Teilnehmende verpflichten sich, den Anbieter über gesundheitliche Einschränkungen oder Risiken zu informieren.
5. Eine angemessene Unfallversicherung liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden.
1.3 Haftung / Haftungsbeschränkung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Anbieterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
1.4 Vertraulichkeit / Schweigepflicht
Alle persönlichen Daten, Inhalte und Aussagen der Teilnehmer werden vertraulich behandelt, soweit gesetzlich zulässig.
1.5 Datenschutz
Es gilt die jeweils gültige Datenschutzerklärung, die Bestandteil der Vertragsgrundlage ist.
1.6 Urheberrecht / Nutzung der Materialien
Alle Mentoring-, Seminar-, Trainings- und Begleitunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung von Doris Geißler.
1.7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
2. Teil: Besondere Regelungen für Privatpersonen (Verbraucher)
2.1 Vertragsschluss / Sonderkündigungsrecht
Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch die Anbieterin zustande. Unter bestimmten Umständen kann der Verbraucher (Teilnehmende) zustimmen, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
2.2 Anmeldung / Zahlungsbedingungen
Anmeldungen erfolgen schriftlich oder online. Nach Bestätigung ist die Teilnahmegebühr gemäß Rechnung fällig. Nicht wahrgenommene Leistungen werden in der Regel nicht erstattet.
2.3 Rücktritt / Absage durch Teilnehmer
Ein Rücktritt ist schriftlich mitzuteilen. Beispielregelung: bis 30 Tage vor Beginn kostenfrei, bis 14 Tage vor Beginn 50 %, danach 100 %. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden.
2.4 Mentoring / Einzeltermine
Mentoring-Termine sind verbindlich. Absagen bis 24 Stunden vorher sind kostenfrei, danach wird der volle Betrag fällig.
2.5 Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wird die Leistung während der Frist begonnen, muss der Teilnehmende für den erbrachten Anteil zahlen.
3. Teil: Besondere Regelungen für Geschäftskunden / Unternehmen
3.1 Leistungen und Leistungsumfang
Die Leistungen werden nach Vereinbarung individuell erbracht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3.2 Preise / Umsatzsteuer / Zahlung
Preise verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort fällig. Bei Zahlungsverzug kann die Anbieterin Verzugszinsen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3.3 Kündigung / Stornierung
Bei Stornierung gelten folgende Fristen: bis 4 Wochen vor Ausführung 75 %, innerhalb von 4 Wochen 100 % der Auftragssumme. Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten.
3.4 Mitwirkungspflichten des Kunden (Teilnehmende)
Der Kunde (Teilnehmende) unterstützt die Anbieterin bei der Durchführung und stellt notwendige Rahmenbedingungen bereit.
3.5 Vertraulichkeit und Wettbewerbsverbot
Die Anbieterin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über Geschäftsgeheimnisse. Der Kunde (Teilnehmende) verpflichtet sich, Mitarbeiter der Anbieterin nicht unmittelbar nach Projektende zu beschäftigen.
3.6 Abnahme der Leistung / Leistungsnachweis
Die Leistung gilt als erbracht, wenn die vereinbarten Inhalte vermittelt oder erläutert wurden. Eine Nachprüfung durch den Kunden ist nicht erforderlich.